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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1968 - 3 C 17/68   

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https://dejure.org/1968,13542
OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1968 - 3 C 17/68 (https://dejure.org/1968,13542)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.07.1968 - 3 C 17/68 (https://dejure.org/1968,13542)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juli 1968 - 3 C 17/68 (https://dejure.org/1968,13542)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Einlagefläche; Feststellung; Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.12.1958 - I C 95.57
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1968 - 3 C 17/68
    Diese Flächen dienten wie dies die Ortsbesichtigung ergeben hat - nicht der Betriebsführung des klägerischen Hofes und gehörten deshalb nicht zum Hofraum (BVerwGE 8, 65).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Die Festlegung des alten Grenzverlaufs in der Örtlichkeit ist, sofern sie mit Neuaufmessungen verbunden ist, in aller Regel nicht erforderlich (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Juli 1968 - 3 C 17/68 - RzF - 2 - zu § 30 FlurbG; OVG Münster, Urteil vom 27. November 1972 - IX G 49/70 - RzF - 3 - zu § 30 FlurbG; VGH München, Urteil vom 29. Juli 1997 - 13 A 95.2817 - RzF - 5 - zu § 30 FlurbG; VGH Kassel, Urteil vom 25. Oktober 1967 - F III 241/65 - UA S. 11).
  • OVG Brandenburg, 08.04.2004 - 8 D 68/01

    Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum,

    Angesichts der gesetzlichen Vermutung des § 30 FlurbG und der notwendigen Messungenauigkeit der hier allein möglichen Methoden zur Feststellung der behaupteten Abweichung (zur mangelnden Beweiskraft von auf einer Ablichtung einer Katasterkarte abgegriffenen Maße vgl. Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 3. Juli 1968 - 3 C 17/68 -, RzF 30, 5 f.) erscheint es indes nicht mehr vertretbar, eine Verschlechterung hierauf zu stützen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2008 - 9 C 10923/08

    Flurbereinigungsrecht - Kostenerstattung für das Widerspruchsverfahren

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung der Flurbereinigungsgerichte, dass die Flurbereinigungsbehörde nicht verpflichtet ist, den Altbesitz eines Teilnehmers festzustellen, und stattdessen vielmehr von den Eintragungen im Liegenschaftskataster ausgehen darf (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. Juli 1968 - 3 C 17/68 -, RzF 2 zu § 30 FlurbG; OVG NRW, Urteil vom 27. November 1972 - IX G 49/70 -, RzF 3 zu § 30 FlurbG; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 1997 - 13 A 95.2817 -, RzF 5 zu § 30 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18

    Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten;

    Ist die im Kataster angegebene Größe des Einlagegrundstücks nicht im Streit, wird sie dem Abfindungsanspruch entsprechend zugrunde gelegt (hierzu auch BayVGH, Urteil vom 29.7.1997 - 13 A 95.2817 - RzF 5 zu § 30 FlurbG; OVG RP, Urteil vom 3.7.1968 - 3 C 17/68 - RzF 2 zu § 30 FlurbG).
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